Versicherungsmakler Wardin GmbH Logo

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse funktioniert ganz einfach!


Neu seit 01. Januar 2021: Der Wechsel der Krankenkasse wurde erheblich vereinfacht: Sie müssen uns nur den Antrag der neuen Kasse, die Sie sich im Vergleich ausgesucht haben, senden. Wir prüfen den Antrag und reichen diesen ein. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung der alten Kasse.

Mit einem Kassenwechsel gehen Sie also keinerlei Risiko ein! Es ist immer sichergestellt, dass Sie lückenlos versichert sind.

1. Normale Kündigung durch die neue Kasse: Wenn Sie schon min. 12 Monate (Bindungsfrist) bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind, können Sie jederzeit zum Ende des übernächsten Kalendermonats wechseln.

Beispiel: Ihre Kündigung trifft am 15.01 bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Mitgliedschaft endet somit am 31.03. Die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse beginnt am 01.04.

2. Sonderkündigungsrecht: Sie können Ihre derzeitige Krankenkasse bis spätestens einen Tag vor der ersten Fälligkeit eines Zusatzbeitrages kündigen. In der Kündigung muss ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht wegen des Zusatzbeitrags hingewiesen werden! - Dies ist wichtig, weil dann die Bindungsfristen nicht mehr gelten!
Beispiel: Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist erstmals am 01.04. fällig. Das Sonderkündigungsrecht kann bis spätestens zum 31.03. (Eingang der Kündigung bei der Krankenkasse) wahrgenommen werden. Die Mitgliedschaft endet am 31.05.
Die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse beginnt am 01.06.

Bindungsfristen:
An die Krankenkasse, die Sie ausgewählt haben, sind Sie grundsätzlich 12 Monate gebunden. Sollten Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, so können jedoch auch längere Bindungsfristen gelten.

Kündigungsfristen:
Die Kündigungsfristen betragen zwei Monate zum Monatsende (auch beim Sonderkündigungsrecht).
Ihre bisherige Krankenkasse darf im Sonderkündigungsfall keinen Zusatzbeitrag erheben und es entfallen die Bindungsfristen.
Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet Ihnen innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung zu schicken.